Directive européenne sur les lanceurs d'alerte - Quels sont les défis ?

17/06/2021, Zoom

avec Christoph Kläs, directeur-fondateur de iwhistle GmbH

Compte-rendu uniquement en langue allemande

Die Frist für die Implementierung des Ende 2019 beschlossenen EU-Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern kommt nahe. Daher war es eine gute Gelegenheit für das Club des Affaires de la Hesse den Experten Christoph Kläs einzuladen, unterstrich unsere Präsidentin Nathalie Maier-Bridou. Unsere Mittagsveranstaltung fand zum zweiten Mal digital statt. Das Gesetz gibt es in Frankreich seit 2017, in Deutschland hat es die große Koalition bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode nicht geschafft und bis Ende 2021 wird auch nichts sein. Daher kommt die sehr konkrete EU-Richtlinie als unmittelbares Recht zur Anwendung. Sie greift sehr breit, sowohl private als auch öffentliche, große und kleine Strukturen, Firmen, Vereine und Stiftungen sind betroffen. Die Meldekanäle müssen sinnvoll geschaffen werden. Insbesondere wenn die Kompetenz zwischen Organen verteilt, oder extern bei einem Anwalt ausgelagert wird. Der Verstoß kann finanziell, vertrieblich oder menschlich (z.B. Belästigung) sein. Es muss aber nur um klare Rechtsverstöße gehen und die Whistleblowing-Stelle muss nicht falsch als Beschwerdestelle benutzt werden. Und es muss auch nicht Tor und Tür für falsche Anschuldigungen mit entsprechenden hohen Kosten für die Firma werden. Vorteil eines geschützten Systems, sagt aber Christoph Kläs: Ein geregelter Dialog mit dem Whistleblower hilft eine tiefere Beurteilung der Sachlage zu führen, bevor die Sache groß angegangen wird. Andersrum, je breiter der Whistleblower nach Außen geht, desto größer wird seine Verantwortung im Rahmen der Gesetze engagiert, wenn er überstrapaziert. In der Debatte hat sich klar herausgestellt, dass die Anonymität das „A und O“ des Whistleblowing ist. Sowohl (möglichst externe) Vertrauensperson als auch die Beweislastumkehr schützen die Whistleblower. Auch mit Kündigungsschutz, wo es möglich ist (aber z.B. nicht auf Vorstandsebene). Wenn der Whistleblower den Eindruck bekommt, dass er nicht weiter mit seiner Beschwerde vorankommt, wird er selbst kündigen, weil er einfach keine Lust mehr hat in der Firma zu bleiben. Oft kann eine positive Lage dazu führen, daß der Whistleblower seine Anonymität sogar freigibt. Das ist eine Frage der bestehenden Unternehmenskultur. Wichtigstes Takeaway über Whistleblowing von Christoph Kläs: Es geht nicht nur um Bestrafung und Whistleblowing muss als Chance begriffen werden. Whistleblowing ist ein internes Frühwarnsystem, sozusagen auch eine (die letzte?) Eskalationsstufe bevor es bei der Staatsanwaltschaft oder irgendwelcher externen Stelle (geschweige denn bei den Medien!) ankommt, wo der Reputationsschaden dann viel anders aussieht. Whistleblower sind „mutige Personen die die Gesellschaft vor Gefahr zu schützen“, sagte EU-Kommissarin Jourova. Es bleibt in der Tat eine übergeordnete gesellschaftliche Aufgabe.


 mdlf